Unsere AGB´s
Unsere Hausordnung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienhäuser Christa Bläser
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Die Geschäftsbedingungen gelten für die Mietung der Ferienhäuser Bläser.
Sie gelten insbesondere für die Mietdauer und darüber hinaus, falls Beschädigungen erst im nachhinein entdeckt werden.
Das von Ihnen gemietete Ferienobjekt ist Eigentum der Familie Bläser, folgend Vermieter genannt.
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2. Anmeldung / Buchung
Der Mietvertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung in Kraft. Hierzu reicht die Unterschrift des Vermieters auf dem Mietvertrag aus. Das Mietverhältnis ist rechtsgültig, sofern beide Parteien – Mieter und Vermieter – den Mietvertrag unterschrieben haben. Sollte Ihnen der unterschriebene Mietvertrag nicht binnen 10 Tagen vorliegen, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Vermieter.
Fernmündliche Mietverträge gelten in der Regel nicht. Sie kommen ausschließlich dann zustande, wenn der Zeitraum zwischen Buchung und Anreise weniger als 7 Tage beträgt und keine andere Möglichkeit der Bestätigung besteht.
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3. Preise und Zahlungsbedingungen
Der im Mietpreis angegebene Mietpreis enthält die gesetzliche Umsatzsteuer. Hinzu kommen eine einmalige Gebühr in Höhe der im Mietvertrag genannten Höhe für die Endreinigung und Energie- und Nebenkosten pro Person/Nacht in Höhe von 4€.
Falls keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Mietpreis innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des bestätigten Mietvertrages fällig.
Die Kosten für Endreinigung, Energie- und Nebenkosten sind in bar am Abreistag zu zahlen.
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4. Kaution
Die Überlassung des Ferienhauses wird von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht. Diese beträgt bei den Ferienhäusern „am Waldrand“ und „am Maibüsch“, sowie für das "Forsthaus in Katzwinkel" jeweils 300,-€ und bei der Ferienwohnung „Uessbach“ und dem "Bauernhaus im Dorf" 100,-€. Die Kaution ist bei Bezug des Mietobjektes in bar zu hinterlegen. Bis zur Zahlung der Kaution kann der Vermieter den Zugang zum Ferienhaus verweigern. Bei durch den Gast verursachten Schäden im oder am Ferienhaus wird dieser mit der Kaution verrechnet.
Die Kaution kann bis zu 14 Tage nach Abreise durch den Vermieter eingehalten werden.
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5. Rücktritt
Sie können bis 21 Tage vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Treten Sie vom Mietvertrag zurück, werden pro angemietetem Ferienobjekt eine angemessene Entschädigung laut folgender Aufstellung fällig:
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bis 75 Tage vor Mietbeginn 30% des vereinbarten Mietpreises; bis 50 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises; bis 30 Tage vor Mietbeginn 75% des vereinbarten Mietpreises; bis 21 Tage vor Mietbeginn 80% des vereinbarten Mietpreises.
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Treten Sie 21 Tage vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurück, wird der gesamte Mietpreis in Rechnung gestellt.
Der Rücktritt von dem geschlossenen Mietvertrag muss schriftlich erfolgen und bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, ist der Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn Sie die vertraglichen Leistungen nicht oder nur zum Teil in Anspruch nehmen.
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6. Nichtantritt
Bei Nichtantritt zum Mietbeginn ohne Mitteilung an der Vermieter wird der gesamte Mietpreis zzgl. 5% Schadenersatz fällig.
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7. Ersatzmieter
Bis zum Mietbeginn kann sich jeder Mieter durch einen Dritten ersetzen lassen. Der Einsatz eines Ersatzmieters bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter. Der Vermieter behält sich vor, dem Wechsel des Mieters zu widersprechen.
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8. Haftung
Der Mieter haftet für jegliche Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, einen Mitreisenden oder ihre Besucher entstehen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter ungefragt alle Schäden anzuzeigen, die während seines Aufenthalts in dem Ferienobjekt oder auf der Anlage verursacht wurden.
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Hausordnung. Durch die Nutzung des Ferienobjektes erkennt der Mieter die Hausordnung als verbindlich an.
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9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Cochem/Mosel.
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10. Haustiere
Generell sind Haustiere in den Ferienhäusern Bläser erlaubt. Dies setzt voraus, dass diese dem Vermieter im Voraus angemeldet werden, friedlich und stubenrein sind. Haustiere müssen vom Vermieter genehmigt werden. Es wird eine Gebühr von 8,-€ pro Nacht/Haustier behoben.
Hausordnung der Ferienhäuser Christa Bläser
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1. Anreise / Abreise
Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Wohnungsbezug ab 16.00 Uhr am Anreisetag möglich. Erfolgt die Anreise nach 20.00 Uhr, so ist eine telefonische Anmeldung notwendig.
Die Wohnungsübergabe muss bis 11.00 Uhr am Abreistag erfolgen. Hiervon abweichende Zeiten bedürfen der vorherigen Absprache mit dem Vermieter.
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2. Rauchen
In den gesamten Räumlichkeiten der Ferienhäuser ist das Rauchen untersagt!
Auf dem Außengelände verwenden Sie bitte die dafür vorgesehenen Behälter. Zigarettenstummel dürfen nicht auf den Fußboden oder die Grünanlage geworfen werden.
3. Möbel und Inventar
Sämtliches Inventar ist Eigentum der Familie Bläser. Während ihres Aufenthaltes steht ihnen dieses zur Nutzung zur Verfügung. Wir gehen davon aus, dass Sie mit den Gegenständen sorgfältig und rücksichtsvoll umgehen.
Jegliche Gegenstände sind an den Ort zurück zu legen, an dem sie vorgefunden wurden.
Möbel dürfen nicht umgestellt werden!
Die Betten sind nur mit Bettwäsche und Bettlaken zu benutzen. Gemietete Bettwäsche ziehen Sie am Abreisetag ab und legen Sie zusammen mit den Badvorlegern in den Flur. Decken und Kissen bleiben gefaltet in den jeweiligen Zimmern auf den Betten.
4. Küche
Sämtliche Küchenutensilien sind in sauberem und trockenem Zustand wieder in die Schränke zu räumen. Achten Sie auch hier darauf, dass alle Gegenstände an den Ort zurückgelegt und –gestellt werden, an dem sie vorgefunden wurden.
Bei Ferienende ist der Kühlschrank sauber und leer zu verlassen. Angebrochene Lebensmittel müssen entweder mitgenommen werden oder sind in einer Kiste auf dem Küchentisch zu deponieren. Bitte werfen sie nicht einfach alles wahllos in die Mülltonnen, da diese dann auf ihre Kosten entsorgt werden müssen.
In der Toilette, den Wasch- und Spülbecken dürfen keine Speisereste, Abfälle oder giftige Substanzen entsorgt werden.
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3. Außengelände
Tische, Stühle und Liegestühle mit Sitzauflagen können im Garten genutzt werden. Bei Wetterumschlag sind die Gartenauflagen trocken zu lagern.
Der Grillplatz steht Ihnen kostenlos zur Verfügung. Die Grillkohle ist nur mit zulässigen Anzündern anzumachen. Brandbeschleuniger jeglicher Art (Spiritus usw. ) sind verboten. Bei Abreise reinigen Sie bitte die Grillstätte, dazu gehört das Entleeren des Feuermaterials und die Reinigung des Grillrostes.
Der gegenüberliegende Wald wird auf eigene Gefahr betreten. Er gehört nicht zum gemieteten Grundstück.
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4. Müll / Abfallentsorgung
Unsere Abfallwirtschaftsbetriebe entsorgen nur sachgerecht getrennten Müll. Wir bitten Sie daher den Müll wie vorgegeben zu trennen. Falls dies nicht gelingt, müssen Sie als Gäste die Entsorgungskosten tragen. Je falsch getrennte Tonne und damit nicht entsorgtem Müll fallen für Sie 120,00€ Kosten an. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Wir unterscheiden zwischen zwei Tonnen:
In der grauen Tonne wird nur Restmüll entsorgt: Jeglicher Badezimmerabfall wie Wattestäbchen, Wattepads, Pampers, Tampons, Taschentücher etc; Küchenabfälle wie Biomüll, Essensreste, Zewatücher, Kaffetüten etc.
Die blau – gelbe Tonne ist unterteilt in Plastik (Kunststoff) – und Papiermüll.
Pfandflaschen und Glas können Sie in den separaten Behälter neben den Mülltonnen im Hof deponieren oder in die Glascontainer an den Supermärkten bringen. Achten Sie darauf, dass keine Pfandflaschen in den Plastikmüll geworfen werden.
Bitte trennen Sie Ihren Müll bereits im Haus und leeren spätestens bei Abreise die Abfallbehälter in die großen Tonnen neben dem Ferienhaus aus. Benutzen Sie für die Abfallbehälter in Badezimmer und Küche Abfalltüten.
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Wir wünschen Ihnen in unserem Ferienhaus einen angenehmen Aufenthalt!
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Nichteinhaltung oder Verstoß gegen die Hausordnung wird der Mieter haftbar!